In 10 Schritten zum Verkaufs-Erfolg – mit unserem Assistenten.

Schritt 1: Ist Ihr Haus für einen Privat-Verkauf geeignet?

Der erste Schritt ist die Überprüfung, ob Ihr Haus überhaupt für einen Privatverkauf geeignet ist. Belastungen im Grundbuch (z.B. Erbpacht), mangelnde Zeit, Erbengemeinschaft oder räumliche Distanz sind die häufigsten Faktoren, warum ein Verkauf über einen Makler doch eine bessere Wahl sein mag.

Schritt 2: Den richtigen Preis ermitteln.

Der richtige Verkaufspreis ist entscheidend. Ist der Preis zu niedrig angesetzt, verschenken Sie Geld. Aber ist der Preis zu hoch angesetzt, werden Sie keine Käufer finden. Spätere Preissenkungen sind auf jeden Fall zu vermeiden – denn damit öffnen Sie Tür und Tor für weitere Preisverhandlungen.

Schritt 3: Die Immobilie für die Vermarktung vorbereiten.

Es geht nun darum, Ihre Immobilie attraktiv für die Zielgruppe zu gestalten. Keine Angst – Sie müssen nicht gleich eine Komplett-Sanierung einplanen. In der Regel reichen schon einfache, kostengünstige Maßnahmen. Entpersonalisieren Sie die Wohnung oder das Haus. Die Familienbilder an der Wand und die eigene Wäsche auf dem Bett wirken für Interessenten störend. Sie sollten alles tun, damit sich mögliche Interessenten (z.B. bei einem Haus: junge Familien) mit der Immobilie anfreunden können. 

Schritt 4: Die Immobilie vermarkten.

Flyer, Zeitungsanzeigen, Portal-Anzeige schalten: es gibt viele Möglichkeiten. Falls Sie eine maximalen Preis erzielen wollen, müssen Sie agieren wie ein Profi – und die werden das komplette Programm abspielen.

Schritt 5: Die Interessenten qualifizieren.

Ihre Werbung ist geschaltet. Und die Interessenten melden sich. Seien Sie gewarnt: in den meisten Regionen in Deutschland ist aktuell ein ausgeprägter Verkäufermarkt – d.h. es gibt deutlich mehr Nachfrage als Angebot. Und dies bedeutet: Sie werden auf Ihre Anzeige möglicherweise überrollt mit Anfragen. Planen Sie eine entsprechende Erreichbarkeit ein, und auch ausreichen Zeit, um aus den Interessenten diejenigen herauszufinden, die wirklich an der Immobilie interessiert sind. Überprüfen Sie auch die Bonität der Interessenten, um einem Besichtigungstourismus entgegenzuwirken.


zufriedene Privatverkäufer

Schritt 6: Besichtigungen durchführen.

Zeigen Sie den ausgewählten Interessenten Ihre Immobilie. Lassen Sie sich vorher die Personalien zeigen – gerade bei Privatverkäufern ist es leider nicht unüblich, dass Betrüger unter dem Vorwand einer Besichtigung sich das Haus oder die Wohnung anschauen, um Wertgegenständen zu sichten. Planen Sie je Besichtigung mindestens 30 Minuten ein. In Summe sollten Sie mindestens 20 Besichtigungstermine einplanen. Seien Sie auch gedanklich darauf vorbereitet, dass die Käufer einige Änderungsvorschläge an der Immobilie haben (Grundriss anpassen, Küche raus, Gartenumgestaltung usw.)

Schritt 7: Den Kaufpreis verhandeln.

Perfekt – sie sind nun schon sehr weit gekommen. Aber Sie sind noch nicht am Ziel. Bei Preisen von mehreren Tausend Euro ist es eher üblich als die Ausnahme, dass der Kaufinteressent mit Ihnen in eine Verhandlung einsteigt, um einen Nachlass rauszuschlagen. Überlegen Sie sich vorab schon mögliche Argumente des Kaufinteressenten (z.B. schlechte Lage, renovierungsbedürftig) und überlegen Sie ferner, wie Sie diese möglichen Einwände souverän behandeln können. 

Schritt 8: Den Kaufvertrag vorbereiten.

Suchen Sie sich einen guten Notar, und lassen Sie den Kaufvertrag vorbereiten. Jede Formulierung ist entscheidend – um spätere Unstimmigkeiten mit dem Käufer zu vermeiden. 

Schritt 9: Den Kaufvertrag unterschreiben.

Der Notartermin steht – und nun wird es ernst. Erst wenn Käufer und Verkäufer in Anwesenheit des Notars unterschrieben haben, ist der Kaufvertrag gültig. Wenn Sie Ihren Kaufinteressenten ausreichend vorqualifiziert haben und regelmäßig im Austausch waren, sollten Sie hier keine böse Überraschung mehr erleben.

Schritt 10: Die Kaufsumme erhalten.

Mit unterschriebenem Kaufvertrag ist der Käufer die Verpflichtung eingegangen, Ihnen den Kaufpreis innerhalb einer festgesetzten Frist (in der Regel zwei Wochen) zu überweisen. Im schlimmsten Fall stellt sich erst jetzt eine Zahlungsunfähigkeit des Käufers heraus. Dann muss der komplette Vertrag rückabgewickelt werden. Aber dank Ihrer umfangreichen Qualifizierung des Käufers haben Sie auch diese Klippe gemeistert – und freuen sich über den erfolgreichen Verkauf.